Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 AO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-78 von 78

RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z1;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 29;
Rechtssatz: Der Familienwohnsitz ist nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, also nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht41/02 Staatsbürgerschaft90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;DevG §1 Abs1 Z9;JN §66 Abs1;KFG 1967 §64 Abs5;StbG 1965 §5; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Der Wohnsitzbegriff nach § 26 Abs 1 BAO hat einen anderen Inhalt und Umfang als etwa der Wohnsitz iSd § 66 Abs 1 JN (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Eine Wohnung "innehaben" bedeutet, daß sie dem Steuerpflichtigen für seine Wohnzwecke rechtlich und tatsächlich zur Verfügung steht; sie muß ihm nicht gehören, auch in Räumen, die ein Dritter gemietet hat, kann man eine Wohnung innehaben (Hinweis E 14.1.1988, 87/16/0127). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §26 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 29;
Rechtssatz: Unter persönlichen Beziehungen sind nach § 93 Abs 4 ZollG 1988 all jene zu verstehen, die jemand aus in seiner Person liegenden Gründen auf Grund der Geburt, der Staatszugehörigkeit, des Familienstand... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;JN §66 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0147 E 4. Oktober 1985 RS 5 Stammrechtssatz Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO knüpft - anders als der Begriff des Wohnsitzes nach § 66 Abs 1 JN - nicht an die Absicht (also ein subjektives Moment), an dem be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 89/16/0020

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 380;
Rechtssatz: Es reicht hin, wenn eine Wohnung jährlich durch mehrere Wochen (zwei bis drei Monate) benutzt wird, wie es zB der Fall ist, wenn sich der Steuerpflichtige in den Räumen zur Erholung, anläßlich von Inlandsbesuchen, zu Studienzwecken uä aufhält. Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/23 89/13/0015

Bis zum Jahre 1982 hatte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt stets Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige vorgelegt. Erstmals 1983 gab die Beschwerdeführerin eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige ab und führte als ihre Wohnanschrift MB Enterprises, M, Afrika, an. In einem Vorhalt an die Beschwerdeführerin vertrat das Finanzamt hierauf die Ansicht, daß sie "als unbeschränkt Steuerpflichtige zu veranlagen" sei, weil sie in A, FX-Straße, ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1990

RS Vwgh 1990/5/23 89/13/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §26 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 413;
Rechtssatz: Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung derselben ist ebensowenig für die Frage des Wohns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/15/0115

Die Beschwerdeführerin, die ein Kraftfahrzeughandelsunternehmen betreibt, hatte im Jahre 1984 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an MH und ES im Betrage von S 646.969,-- bzw. S 577.336,50 in ihrer Umsatzsteuererklärung für 1984 als Entgelte aus gemäß § 6 Z. 1 UStG 1972 steuerfreien Ausfuhrlieferungen erklärt. Das Finanzamt veranlagte die Beschwerdeführerin erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer und behandelte die erwähnten Entgelte als steuerfrei. Anläßlich ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Für den Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO ist die subjektive Absicht und Einstellung, etwa am Ort der Niederlassung zu bleiben, ohne Belang; ebensowenig ist erforderlich, daß die Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Maßgeblich ist vielmehr das Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Melderecht
Norm: BAO §26 Abs1;MeldeG 1972 §1;
Rechtssatz: Die Meldung im Sinne des § 1 des BG vom 16. Dezember 1972 über das polizeiliche Meldewesen (MeldeG 1972), BGBl 1973/30, bildet weder eine Voraussetzung für die Annahme eines Wohnsitzes, noch kann sie für sich alleine diese Annahme begründen. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1989/12/04 0310/68

Beachte y12717; Rechtssatz: Ausführungen zur Frage eines inländischen Wohnsitzes in einem Erbschaftssteuerverfahren. * E 4.12.1969, 0310/68 #1; Im RIS seit 04.12.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 04.12.1989

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0137

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §3 litc impl;BAO §26 Abs1;JN §66 Abs1;
Rechtssatz: Ein ordentlicher Wohnsitz ist an jenem Ort begründet, welchen die betreffende Person zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung zu gestalten, die Absicht hatte. Es ist möglich, daß eine Person über mehrer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/4/20 88/01/0032

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §26 Abs1;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 litb;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0304 E 13. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Ausfertigung einer Legitimation zur Substituierung ist gem den gesetzlichen Bestimmungen eine Abteilung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer, der aus mehr als 10 Mitg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1988

RS Vwgh 1988/1/14 87/16/0127

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 1 BAO genügt für das "Innehaben" eines Wohnsitzes das objektive Moment der Innehabung einer Wohnung unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß der Betreffende die Wohnung beibehalten und benützen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

RS Vwgh 1988/1/13 87/01/0304

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §26 Abs1;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §28 Abs1 litb;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Ausfertigung einer Legitimation zur Substituierung ist gem den gesetzlichen Bestimmungen eine Abteilung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer, der aus mehr als 10 Mitgliedern besteht, (hier Tirol) zuständig und nicht der Ausschuss der Rec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.1988

RS Vwgh 1987/6/22 86/15/0078

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Wohnsitzbegriff des § 26 Abs 1 BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986150078.X01 Im RIS seit 22.06.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

Entscheidungen 61-78 von 78

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