Entscheidungen zu § 26 Abs. 5 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1999/12/6 Bkv9/99, Bkv3/04, Bkv1/07

Norm: RAO §26 Abs5RAO §30RAO §30 Abs4
Rechtssatz: Zur Antragstellung betreffend die Eintragung eines Konzipiertens in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter ist auch der Ausbildungsanwalt legitimiert, wenn - und das wird der Regelfall sein - davon auszugehen ist, dass dieser in der Folge an der Ausstellung einer Legitimationsurkunde für seinen Kanzleibetrieb interessiert ist. Entscheidungstexte B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1999

RS OGH 1989/1/16 Bkd66/88

Norm: RAO §23RAO §26 Abs5RL-BA 1977 §23
Rechtssatz: Der Disziplinarbeschuldigte kann zwar dem Ausschuß im Weg einer Vorstellung nach § 26 Abs 5 RAO mitteilen, zu einem allenfalls disziplinär zu beurteilenden Vorwurf keine Erklärung abzugeben (sich vor dem Ausschuß nicht zu verantworten), worüber der Ausschuß sodann zu entscheiden hat; er ist aber nicht berechtigt, die Aufforderung des Ausschusses zur Äußerung schlechtweg zu ignorieren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1989

RS OGH 1982/4/19 Bkv1/82, Bkv3/88

Norm: RAO §26 Abs2RAO §26 Abs5RAO §30 Abs4
Rechtssatz: Hat über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltspraxis eine Abteilung des Ausschusses zu entscheiden, so kann zunächst gegen deren Verweigerung gemäß § 26 Abs 5 RAO (nur) das Rechtsmittel der Vorstellung erhoben werden. Erst gegen die (bestätigende) Entscheidung des Ausschusses hierüber ist gemäß § 30 Abs 4 RAO die Berufung an die OBDK zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1982

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