Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §2 Abs3 impl;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Abtretungsvertrag vom 21. April 1995 trat die Beschwerdeführerin Geschäftsanteile an der B.A.P. GmbH an Karl R. ab. Als Abtretungspreis wurde ein fester Kaufpreis von S 5,000.000,-- und ein variabler, vom Gewinn abhängiger Preis vereinbart. In Punkt 6 der Vertragsurkunde verpflichtete sich der Käufer, die Beschwerdeführerin in der Höhe von 75 % des zum Stichtag aushaf... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;KVG 1934 §21 Z1;StGG Art2; Beachte Besprechung in:
SWK 1999, S 710 - S 712;
Rechtssatz: Eine Gleichbehandlung von Festpreis und Haftungsverpflichtung scheint ... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 2. Juni 1986 pachteten Dipl.Vw. MP, ein Wirtschaftstreuhänder, und GW, ein Lehrer, ein nicht mehr zeitgemäßen Ansprüchen entsprechendes Gebäude (Hotel) samt Inventar mit Wirkung ab 1. August 1986, wobei das Pachtverhältnis ohne weitere Kündigung am 31. Juli 1996 beendet werden sollte. Als Pachtzins wurden (wertbeständig) monatlich 32.500 S zuzüglich Umsatzsteuer sowie allen mit dem Gebäude verbundenen Heiz- und Betriebskosten vereinbart. Die Verpächter erklärten sich m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die AbgBeh konnte auf Grund des Umstandes, daß die geschäftsführenden Gesellschafter der GesBR auch Geschäftsführer der GmbH gewesen sind (die GesBR hat der GmbH laut Vereinbarung Räum... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 10 Stammrechtssatz Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche)
Gründe: , so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 22 BAO auszugehen. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §47;
Rechtssatz: Ob der Aufwand des AbgPfl für freiwillige Abfertigungen, die der Ehegattin und dem Sohn bezahlt wurden, als Betriebsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §696;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47;VwRallg;
Rechtssatz: Das Merkmal "auch unter Fremden üblich" kann im Rahmen eines ausschließlich auf den inneren Betriebsvergleic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1986 unter den Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust als stiller Gesellschafter an der H. GmbH in Höhe von S 7,507.500,-- geltend. Der Verlust wurde zunächst bei der vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer für 1986 anerkannt. Nach einer Mitteilung der Großbetriebsprüfung Wien-Körperschaften vom 12. November 1992 hielt der Beschwerdeführer Anteile an der H. GmbH als echter stiller Gesellschafte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Aktiengesellschaft, betreibt ein Liegenschafts- und Vermögensverwaltungsunternehmen. Im Jahre 1982 erwarb die Beschwerdeführerin das Schloß Obersiebenbrunn mit dazugehörigen Nebengebäuden und dem umgebenden Park im Ausmaß von 47 ha um einen Preis von S 8,000.000,--. Bei einer hinsichtlich der Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer die Auffassung vertreten, der Teilbetrieb "Schloß Obersiebenbrunn" stelle einen Voluptuarbetri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Es kann iSd RSp des VwGH (E VS 3.7.1996, 93/13/0171; E 22.10.1996, 95/14/0146) nicht mehr als eine übliche Rentabilitätsdauer angesehen werden, wenn erst nach 20 Jahren ab Eingehen der Beteiligung das eingesetzte und durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 6 Verstärkter Senat ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 30. September 1993 mit R.F. einen Kaufvertrag. R.F. verkaufte ihr zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von 32.372 m2. Die Kaufvertragsurkunde lautet auszugsweise: "II. BELASTUNGEN Die kaufgegenständlichen Liegenschaften sind bücherlich belastet. Die bücherlichen Belastungen ergeben sich aus den als integrierender Vertragsbestandteil angeschlossenen Grundbuchsauszügen, mit dem Grundbuchsstand vom Tage der Vertragsunterfertigung. Für die den grundb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch die Übernahme von Schulden durch den Käufer, die sich ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer eine Herderzeugung, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Mit Beschluß vom 22. September 1978 wurde über das Vermögen des Erstbeschwerdeführers der Konkurs eröffnet und seine Gewerbeberechtigung als ruhend gemeldet. Unter Zustimmung des Gläubigerausschusses führte der Masseverwalter den Betrieb einige Zeit fort, um so halbfertige Herde zu komplettieren sowie bereits fertig gestellte Herde bestmöglich zu verkauf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines geschlossenen Hofes in einer Gemeinde Tirols. Als geschlossener Hof gilt gemäß § 1 des Tiroler Höfegesetzes vom 12. Juni 1900, LGBl für Tirol Nr 47, jede landwirtschaftliche mit einem Wohnhaus versehene Besitzung, deren Grundbuchseinlage sich in der Höfeabteilung des Hauptbuches befindet. Gemäß § 2 dieses Bundesgesetzes bedürfen alle Veränderungen an dem Bestand und Umfang der geschlossenen Höfe, die weder durch Enteign... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer erwarben im Juli 1976 zum Kaufpreis von S 2,2 Mio eine Liegenschaft in der Klagenfurter Innenstadt, auf welcher sich ein straßenseitiges dreigeschoßiges Wohn- und Geschäftshaus sowie ein einen Hofraum dreiseitig umschließendes zweigeschoßiges Hofgebäude befindet. Die ca 1850 errichteten Gebäude waren in einem schlechten Zustand. Zum Zeitpunkt des Erwerbes waren zwei Geschäftslokale mit Nebenräumlichkeiten im Hof und Seitentrakt sowie drei Wohnungen vermiete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0188
Rechtssatz: Zwischen Fremden ist es nicht üblich, daß alle Rechnungen über Lieferungen und Leistungen eines Jahres erst anläßlich der Bilanzierung erstellt und auf den 30ten oder 31ten des jeweiligen Jahres rüc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;LiebhabereiV 1993 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 11
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Als absehbar sieht der VwGH nicht mehr bloß solche Zeitspannen an, die den Zeitraum von zwölf Jahren ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 90/14/0002 2 Stammrechtssatz § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften (Hinweis E 20.9.1988, 87/14/0167, ÖStZB 1989, 56). Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgeschäft und die Durchführung von Transporten aller Art bilden, schloß am 3. Juni 1991 als Leasingnehmer mit der V. Gesellschaft mbH als Leasinggeber über eine Liegenschaft und die auf dieser vom Leasinggeber zu errichtenden Baulichkeiten einen Leasingvertrag ab, der in dem für den Beschwerdefall interessierenden Umfang folgende Bestimmungen enthält: "§ 3 Leasingdauer (1)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §10;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es läßt sich nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen, ob eine als Mietzinsvorauszahlung bezeichnete Leistung als Anschaffungskosten des Mietrechte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer 1992 festgesetzt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 16. September 1991 (mit Wohnungseigentum verbundene) Anteile einer näher bezeichneten Liegenschaft in Innsbruck von der Firma R. & Co, deren Alleininhaberin seine Mutter gewesen sei, erworben. Seit 12. Mai 1992 sei der Beschw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der Jahre 1986 bis 1990 für eine nach Ansicht der Beschwerdeführer aus einer GmbH (Erstbeschwerdeführerin), HÖ (Zweitbeschwerdeführer) als atypischem stillem Gesellschafter und LH (Drittbeschwerdeführer) als weiterem atypisch stillem Gesellschafter bestehende Mitunternehmerschaft ab. Dies ausgehend davon, daß die behaupteterweise als atypisc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §861;ABGB §869;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß in eine nach dem Streitjahr angelegte Saldenliste ein Betrag aufgenommen wurde, der zu dem in der Folge durch eine nicht konkret begründete "Korrekturbuchung" auf nahezu die Hälfte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Vereinbarungen im Rahmen eines Mietverhältnisses, daß Zahlungen "in ihrer Höhe und Anfall vorher unbestimmt" zu leisten seien, werden unter fremdüblichen Bedingungen nicht getroffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140075.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/24 93/13/0022 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen voraus, daß diese Vereinbarungen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/17 95/14/0074 1
(hier Mietverhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und
ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer) Stammrechtssatz Das KStG 1988 verwendet zwar den Begriff der verdeckten Ausschüttungen, gibt aber keine... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid sind die beschwerdeführenden Ehegatten zu 51/100 (Erstbeschwerdeführer) bzw. 49/100 (Zweitbeschwerdeführerin) Miteigentümer eines Mietwohnhauses, in welchem sich neben fremdvermieteten Wohnungen und der Facharztordination des Erstbeschwerdeführers auch die gemeinsame Ehewohnung der Beschwerdeführer befindet. Letztere wurde von der Zweitbeschwerdeführerin von der von den Beschwerdeführern gebilde... mehr lesen...