Begründung: I. 1.1. Der Erstbeschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Am 31. Juli 2003 stellte er einen Antrag auf Eintragung des Zweitbeschwerdeführers in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter und auf Erteilung einer kleinen Legitimationsurkunde (im Folgenden: kleine LU) gemäß §15 Abs3 Rechtsanwaltsordnung (im Folgenden: RAO). Der Zweitbeschwerdeführer unterfertigte den Antrag, der mit Beschluss des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien, Abteilung II, vom 4. November 2003,... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRAO §15 Abs3
Leitsatz: Keine Zulässigkeit der Beschwerde sowohl des antragstellendenRechtsanwaltes als auch des Zweitbeschwerdeführers gegen dieAbweisung eines Antrages auf Eintragung des türkischenZweitbeschwerdeführers in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter und aufErteilung einer Substitutionsberechtigung; keine Beschwer mehraufgrund der nach Verleihung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Erstbeschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien, die Zweitbeschwerdeführerin, eine ukrainische Staatsbürgerin, lebt seit 1992 in Österreich. Nachdem sie erfolgreich das Studium der Rechtswissenschaften in Wien abgeschlossen hatte, absolvierte sie hier die Gerichtspraxis. Sie verfügt über einen am 1. Juli 2003 ausgestellten und bis 30. Juni 2013 gültigen Niederlassungsnachweis, der sie gemäß §17 Ausländerbeschäftigungsgesetz, idF BGBl. I 101/2005... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1RAO §15 Abs3, §30EMRK Art14
Leitsatz: Keine unzulässige Diskriminierung durch die Abweisung eines Antragesauf Eintragung der ukrainischen Zweitbeschwerdeführerin in die Listeder Rechtsanwaltsanwärter und auf Erteilung einerSubstitutionsberechtigung; unterschiedliche Behandlung vonAngehörigen von EU- oder EWR-Staaten und Drit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. Dezember 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes sowie der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er sich als ausgewiesener Vertreter von Beschwerdeführern bei Verhandlungen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien am 24. August 2000, am 13. sowie am 16. September 2000 dur... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7AVG §10, §12DSt 1990 §1RAO §15 Abs3ZPO §31 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Vertretung durch eine nicht zur Substitution berechtigte Person bei
Verhandlungen; ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfes;
Heranziehung der Bestimmungen über Vertreter im Verwaltungsver... mehr lesen...