Die Kläger sind Vertragsbedienstete der beklagten Partei des Landes Kärnten. Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt dem Vertragsbedienstetengesetz und damit auch der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. 133 (im folgenden: RGV); alle drei Kläger sind in Gebührenstufe 1 der RGV einzureihen. Die Kläger sind Vertragsbedienstete der beklagten Partei des Landes Kärnten. Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt dem Vertragsbedienstetengesetz und damit auch der Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzb... mehr lesen...
Die Kläger sind Vertragsbedienstete der beklagten Partei des Landes Kärnten. Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt dem Vertragsbedienstetengesetz und damit auch der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. 133 (im folgenden: RGV); alle drei Kläger sind in Gebührenstufe 1 der RGV einzureihen. Die Kläger sind Vertragsbedienstete der beklagten Partei des Landes Kärnten. Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt dem Vertragsbedienstetengesetz und damit auch der Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzb... mehr lesen...
Norm: RGV §1 Abs1 RGV §4 Z2 RGV § 1 heute RGV § 1 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003 RGV § 1 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 127/1999 RGV § 1 gültig von 01.04.1994 bis 31.12.2001... mehr lesen...
Norm: RGV §1 Abs1 RGV §4 Z2 RGV § 1 heute RGV § 1 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003 RGV § 1 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 127/1999 RGV § 1 gültig von 01.04.1994 bis 31.12.2001... mehr lesen...