Entscheidungen zu § 92 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2008/10/2 9Bs312/08h

Norm: StPO §71 Abs5StPO §115UrhG §91UrhG §92 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs 5 StPO hat der Privatankläger grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Staatsanwaltschaft. Gemäß § 93 Abs 1 UrhG können zur Sicherung der auf Grund des § 92 UrhG beantragten Maßnahmen die ihnen unterliegenden Eingriffsgegenstände und Eingriffsmittel auf Antrag des Privatanklägers vom Strafgericht in Beschlag genommen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.2008

RS OGH 1983/10/25 2Ob522/82

Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIIUrhG §92 Abs1
Rechtssatz: 1.) Die Interessen des Eigentümers sind im Strafverfahren auf Grund der vom Gesetzgeber selbst vorgenommenen Interessenabwägung - neben der durch § 92 Abs 3 UrhG zugestandenen Einflußnahme auf das Strafverfahren - lediglich im Rahmen des § 82 Abs 3 UrhG zu berücksichtigen, nicht aber auch nach § 82 Abs 4 und 5 leg cit. 2.) Die vom Privatankläger beanspruchte Vernichtung der Eingriffs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1983

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