Entscheidungen zu § 87a UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

34 Dokumente

Entscheidungen 31-34 von 34

RS OGH 1984/10/1 BMJ15/25 - GZ vom OGH vergeben

Norm: UrhG §42 Abs5UrhG §87a
Rechtssatz: Schiedsstelle beim BMJ 1.10.1984, 15/25 - Schied/83 Ist mit der Vorlage von Belegen an den Anspruchsberechtigten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des zur Rechnungslegung Verpflichteten verbunden, so hat dieser die Wahlmöglichkeit, die Belege einem Wirtschaftsprüfer seiner Wahl vorzulegen, sofern er dessen Kosten trägt und ihn ermächtigt, dem Anspruchsberechtigten auf Grund dieser B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1984

RS OGH 2012/1/17 4Ob319/83; 4Ob21/89; 1Ob11/91; 4Ob58/04i; 4Ob104/11i

Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des § 87a UrhG keine neue Sanktion für Urheberrechtsverletzungen geschaffen, sondern lediglich einen Hilfsanspruch normiert, welcher den Verletzten in die Lage versetzen soll, die ihm nach anderen Bestimmungen des UrhG (§§ 86, 87) zustehenden Ansprüche auf angemessenes Entgelt, angemessene Vergütung, Schadenersatz oder Herausgabe des Gewinnes in Zukunft leichter zu bezi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1983

RS OGH 1983/4/12 4Ob319/83

Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung des Verletzers zur Rechnungslegung nicht etwa an die Rechtsverletzung selbst und damit an das Entstehen eines Anspruches auf angemessenes Entgelt, angemessene Vergütung, Schadenersatz oder Herausgabe des Gewinnes geknüpft; er verlangt vielmehr nur das Bestehen einer solchen Verpflichtung, zu deren Vorbereitung und Durchsetzung dem Verletzten jetzt eben auch der neugesch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1983

RS OGH 1983/4/12 4Ob319/83

Norm: UrhG §87a
Rechtssatz: Durch die UrhGNov 1982 wurde dem Gesetz der neue § 87 a eingefügt und damit - in Übereinstimmung mit § 151 PatG und § 56 MSchG - ein allgemeiner Rechnungslegungsanspruch des Verletzten nunmehr ausdrücklich anerkannt. Durch die UrhGNov 1982 wurde dem Gesetz der neue Paragraph 87, a eingefügt und damit - in Übereinstimmung mit Paragraph 151, PatG und Paragraph 56, MSchG - ein allgemeiner Rechnungslegungsansp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1983

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