Entscheidungen zu § 87 Abs. 4 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1986/10/14 4Ob376/86

Begründung: Die Klägerin befaßt sich (ua) mit der Herstellung von Systemen, die Aerosole und Staubteilchen aus der Luft filtern. Sie vertreibt diese Luftfiltersysteme unter der Bezeichnung "Icleen R " und beliefert damit seit mehreren Jahren auch Österreich. Form und Anwendung der Icleen-Produkte werden in der Urkunde "Der Icleen R - Service, technische Information" (Beilage A) auf wissenschaftliche und belehrende Art im einzelnen beschrieben. Auf Seite 4 dieser Informationsschri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1986

RS OGH 1986/10/14 4Ob376/86

Norm: UrhG §87 Abs4
Rechtssatz: Der nach § 87 Abs 4 UrhG herauszugebende "Gewinn" darf aber nicht mit dem durch den Urheberrechtseingriff erzielten Umsatz gleich gesetzt werden. Da der in § 87 Abs 4 UrhG normierten Bereicherungsanspruch allein auf Herausgabe der vom Schaden des Verletzten unabhängigen Vermögensvermehrung des Verletzers - nämlich des von ihm aus dem widerrechtlichen Eingriff gezogenen Nutzens - gerichtet ist, kann aus diesem Rec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1986

RS OGH 1986/10/14 4Ob376/86, 1Ob11/91, 4Ob213/18d

Norm: UrhG §87 Abs4
Rechtssatz: Es handelt sich beim Ersatz nach § 87 Abs 4 Satz 1 UrhG um einen Fall der sogenannten "unechten Geschäftsführung", bei welcher der Verletzer vom Berechtigten wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag behandelt werden und demgemäß auf Rechnungslegung, sowie Herausgabe des gesamten aus dem Eingriff erzielten Gewinnes in Anspruch genommen werden kann (so schon zu § 9 UWG SZ 49/63 = EvBl 1977/17 = JBl 1977,423 = ÖBl 1976,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1986

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