Norm: UrhG §81UrhG §82UrhG §86UrhG §87UrhG §87c
Rechtssatz: Die zum Nachweis des Eingriffs in ein fremdes Urheberrecht erforderlichen Tatsachen können in der Regel durch Lichtbilder dokumentiert werden. Abgesehen davon, dass diese Bilder hinreichende Aussagekraft aufweisen müssen, entbindet das den Behauptungs- und Bescheinigungspflichtigen aber nicht davon, konkret vorzubringen, welches wo genau abgebildete, konkrete (schutzrechtsbegrü... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §82UrhG §86UrhG §87UrhG §87c
Rechtssatz: Nach allgemeinen Grundsätzen trifft den Kläger die Behauptungs- und Beweislast (Bescheinigungslast) für den Eingriff in sein Urheberrecht, sodass es an ihm liegt, die Übernahme der geschützten Gestaltungselemente zu bescheinigen. Entscheidungstexte 4 Ob 166/25b Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Lizenznehmerin an Markenrechten der Firma L*****. Zugunsten dieses Unternehmens sind in Österreich eine Vielzahl von Wort- und Bildmarken zur Kennzeichnung von Bekleidungsgegenständen (Hosen) registriert. In dem beim Landesgericht Wels zu 8 Vr 1041/95 gegen die Erstbeklagte wegen Markenverletzung geführten Strafverfahrens wurden am 25.9.1995 44 Hosen, die die Marke L***** trugen, sichergestellt und in gerichtliche Verwahrung übernommen. Am 9.11.... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zu je einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** W*****, mit der Adresse I*****, S***** Straße 4. Der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte sind im Verhältnis zwei Fünftel zu drei Fünftel Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** W*****, mit der Adresse I*****, S***** Straße 2. Die Kläger begehren in der Klage, die Beklagten schuldig zu erkennen, jegliche Ableitung von Wasser, insbesondere Niederschlagswass... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Obmann der Fachgruppe Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Ärztekammer für Salzburg; der Zweitkläger ist Obmann-Stellvertreter. Die erstbeklagte Gesellschaft mbH ist im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg mit Sitz in Salzburg, Sparkassenstraße 5 eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Betrieb einer zahnärztlichen Tagesklinik. Im Gesellschaftsvertrag vom 26.4.1991 sind als Gesellschafter der Zweitbeklagte mit einer Stammeinlage vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D**... mehr lesen...
Norm: UrhG §82UrhG §86
Rechtssatz:
Da die Ansprüche nach den §§ 81, 82, 86 und 87 UrhG nebeneinander bestehen, soweit die materiellrechtlichen Begründungsvoraussetzungen gegeben sind (ÖBl 1973,139), kann ein Beseitigungsanspruch neben einem Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes zustehen. Da die Ansprüche nach den Paragraphen 81, 82, 86 und 87 UrhG nebeneinander bestehen, soweit die materiellrechtlichen Begründungsvorausse... mehr lesen...
Norm: EO §389 I EO §389 IIIA EO §389 VIUrhG §81UrhG §82 UWG §24 EO § 389 heute EO § 389 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 EO § 389 gültig von 01.07.2021 bis 13.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BI EO §378 B EO §381 AUrhG §81UrhG §82 UWG §15 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geänd... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs1 IA EO §353 Abs1 IIA EO §355 Abs1 XIIUrhG §81UrhG §82 EO § 353 heute EO § 353 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 353 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat gegen die Beklagten wegen Vervielfältigung von zwei Lichtbildern, die vom Kläger deutlich signiert waren, gemäß §§ 81, 82 Urheberrechtsgesetz ein Unterlassungs- und Beseitigungsverbot erlassen, gemäß §§ 86, 87 UrhG. die Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 300 S als angemessenes Entgelt und Schadenersatz verurteilt und gemäß § 85 UrhG. dem Kläger die Befugnis zur Veröffentlichung des Urteiles binnen zwei Monaten zugesprochen. Das Erstgericht hat gegen die Be... mehr lesen...