RS OGH 2026/2/20 4Ob166/25b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2026
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Norm

UrhG §81
UrhG §82
UrhG §86
UrhG §87
UrhG §87c

Rechtssatz

Nach allgemeinen Grundsätzen trifft den Kläger die Behauptungs- und Beweislast (Bescheinigungslast) für den Eingriff in sein Urheberrecht, sodass es an ihm liegt, die Übernahme der geschützten Gestaltungselemente zu bescheinigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

urheberrechtsverletzung, Behauptungslast, Beweislast, Bescheinigungslast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142782

Im RIS seit

10.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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