Norm
UrhG §81Rechtssatz
Nach allgemeinen Grundsätzen trifft den Kläger die Behauptungs- und Beweislast (Bescheinigungslast) für den Eingriff in sein Urheberrecht, sodass es an ihm liegt, die Übernahme der geschützten Gestaltungselemente zu bescheinigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
urheberrechtsverletzung, Behauptungslast, Beweislast, BescheinigungslastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142782Im RIS seit
10.03.2026Zuletzt aktualisiert am
10.03.2026