Entscheidungen zu § 8 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 1998/6/30 4Ob160/98b

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Entscheidung | OGH | 30.06.1998

TE OGH 1998/5/26 4Ob137/98w

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Entscheidung | OGH | 26.05.1998

RS OGH 1998/5/26 4Ob137/98w, 4Ob160/98b

Norm: MedienG §7aUrhG §8
Rechtssatz: Wer sich unter den Schutz des § 8 UrhG stellen möchte, muß dann, wenn er unter den in § 7a Abs 1 Z 2 MedG genannten Personenkreis fällt, behaupten und beweisen, daß eine Veröffentlichung in einem Medium seine schutzwürdigen Interessen im Sinne des § 7a Abs 2 MedG verletzt und damit ein Eingriff in den ihm in dieser Bestimmung gewährten Identitätsschutz vorliegt. Hat nun der Kläger keine Behauptungen dahin au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1998

RS OGH 1996/6/25 4Ob2093/96i, 4Ob101/98a

Norm: UrhG §8UrhG §16 Abs1UrhG §42 Abs2
Rechtssatz: Beim Versenden eines Werkstückes an eine Person oder eine kleinere Anzahl von Empfängern wird nicht die "Öffentlichkeit" im Sinne der §§ 8, 16 Abs 1 UrhG erreicht, fällt doch unter diesen Begriff nur die "Allgemeinheit" oder ein "breites Publikum". Entscheidungstexte 4 Ob 2093/96i Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2093/96i ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

TE OGH 1987/11/17 4Ob306/86

Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte KG ist Medieninhaberin der "N*** K***-Z***", die Zweitbeklagte persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Mit gleichlautenden Schreiben der Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Bruck a.d. Leitha und Wien-Umgebung vom 14. bzw. 16.2.1984 (Beilagen D, E, F) wurde der Kläger gemeinsam mit drei weiteren Sachverständigen beauftragt, das von den Ö*** D*** AG (im folgenden: D***) eingereichte Projekt eines Donaukraftwerkes Hainburg aus d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1987

RS OGH 1987/11/17 4Ob306/86

Norm: UrhG §8
Rechtssatz: Ein Werk ist im Sinne des § 8 UrhG dann als "veröffentlicht" anzusehen, wenn es vom Urheber aus seiner persönlichen Sphäre entlassen worden ist, also mit dessen Einwilligung seinen Weg zur Allgemeinheit angetreten hat; dabei ist stets zu fragen, ob es angesichts der Art der Mitteilung und des Kreises der Personen, für die es bestimmt ist, angemessen erscheint, daß das Werk von nun an insbesondere zitiert (§ 46 Z 1, § 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1987

RS OGH 1987/11/17 4Ob306/86

Norm: AVG §52 Abs2UrhG §8
Rechtssatz: Der Sachverständige, der in Erfüllung des ihm gemäß § 52 Abs 2 AVG erteilten Auftrages sein schriftliches Gutachten bei der Behörde abliefert, weiß zwar, daß dieses Gutachten nicht nur den mit der Sache befaßten Beamten, sondern darüber hinaus auch den Parteien und sonstigen Verfahrensbeteiligten bekannt wird; er nimmt damit aber keineswegs billigend in Kauf, daß der Inhalt des Gutachtens noch vor seiner Er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1987

TE OGH 1970/9/1 4Ob336/70

Der Kläger, der als Rechtsanwalt die Österreichische Ärztekammer und die Österreichische Dentistenkammer wiederholt vertreten hat, verfaßte einen Entwurf zu einem Österreichischen Zahnärztekammergesetz. Zu der für 11. April 1970 vorgesehenen Ärztekammerwahl bewarb sich der Erstbeklagte als Kandidat im Wahlkörper der Fachärzte, u zw als Listenführer der "Wiener Zahnärzteliste". Er ließ zwei von ihm verfaßte Druckschriften an die wahlberechtigten Ärzte versenden, u zw die Beilage H mit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1970

RS OGH 1970/9/1 4Ob336/70

Norm: UrhG §8UrhG §14 Abs3
Rechtssatz: Übergabe einiger Photokopien eines Gesetzentwurfs an Berufskollegen zur Erörterung des Entwurfs - keine "Veröffentlichung"! Entscheidungstexte 4 Ob 336/70 Entscheidungstext OGH 01.09.1970 4 Ob 336/70 Veröff: SZ 43/140 = ÖBl 1970,146 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1970

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