Entscheidungen zu § 75 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 1992/9/1 4Ob1047/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ansicht der Revisionswerber, daß zur Auslegung des § 75 UrhG (Sondervorschriften für Lichtbildnisse von Personen) eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, trifft zwar zu; eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO liegt jedoch nicht vor, wenn das Gesetz eine klare, eindeutige Regelung trifft (zB WoBl 1991, 211). Die Ansicht der Revisionswerber, daß zur Auslegung des Paragraph 75, UrhG... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1992

RS OGH 1992/9/1 4Ob1047/92

Norm: UrhG §75
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 75 Abs 1 und 2 UrhG ergibt sich zweifelsfrei, daß die hier genannten Ausnahmen vom Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers auf die entgeltliche Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Tageszeitung keine Anwendung finden. Aus dem Wortlaut des Paragraph 75, Absatz eins und 2 UrhG ergibt sich zweifelsfrei, daß die hier genannten Ausnahmen vom Leistungsschutzrecht des Lichtbildhe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

RS OGH 2020/2/21 4Ob3/91, 4Ob226/19t, 4Ob13/20w

Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73UrhG §74UrhG §75
Rechtssatz: Lichtbildwerke im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG sind gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinne des § 73 UrhG; sie genießen daher sowohl den Urheberschutz in engerem Sinn als auch den Leistungsschutz nach §§ 74, 75 UrhG; der Urheber eines Lichtbildwerkes kann sich auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen. Lichtbildwerke im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, UrhG sind gleich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1991

RS OGH 1964/1/23 9Os182/63

Norm: UrhG §75
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 75 Abs 1 UrhG ist nur dann zu prüfen, wenn der Angeklagte entsprechende Behauptungen aufstellt. Das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 75, Absatz eins, UrhG ist nur dann zu prüfen, wenn der Angeklagte entsprechende Behauptungen aufstellt. Entscheidungstexte 9 Os 182/63 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1964

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