RS OGH 1992/9/1 4Ob1047/92

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Veröffentlicht am 01.09.1992
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Norm

UrhG §75

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 75 Abs 1 und 2 UrhG ergibt sich zweifelsfrei, daß die hier genannten Ausnahmen vom Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers auf die entgeltliche Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Tageszeitung keine Anwendung finden.Aus dem Wortlaut des Paragraph 75, Absatz eins und 2 UrhG ergibt sich zweifelsfrei, daß die hier genannten Ausnahmen vom Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers auf die entgeltliche Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Tageszeitung keine Anwendung finden.

Entscheidungstexte

  • RS0077167">4 Ob 1047/92
    Entscheidungstext OGH 01.09.1992 4 Ob 1047/92
    Veröff: MR 1992,242 (Walter M)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0077167

Dokumentnummer

JJR_19920901_OGH0002_0040OB01047_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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