Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen ist auf die Richtigkeit der zutreffenden rechtlichen Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Im übrigen ist auf die Richtigkeit der zutreffenden rechtlichen Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). E... mehr lesen...
Norm: UrhG §66UrhG §71
Rechtssatz:
Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog § 1170 ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll. Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder ... mehr lesen...