Norm
UrhG §66Rechtssatz
Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog § 1170 ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll.Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog Paragraph 1170, ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077017Dokumentnummer
JJR_19890125_OGH0002_009OBA00293_8800000_002