Entscheidungen zu § 42 Abs. 4 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2020/9/22 4Ob149/20w, 4Ob185/20i, 4Ob40/21t

Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs4
Rechtssatz: Wird bei einem Online-Videorekorder vom Betreiber bloß eine Kopie der Sendung erstellt und einer Mehrzahl von Nutzern Zugriff darauf gewährt("De-Duplizierung"), ist die Vervielfältigung dem Betreiber zuzurechnen und unterfällt nicht der Privatkopienausnahme. Entscheidungstexte 4 Ob 149/20w Entscheidungstext OGH 22.09.2020 4 Ob 149/20w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.2020

RS OGH 1998/3/17 4Ob80/98p, 4Ob6/12d

Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs1UrhG §42 Abs4
Rechtssatz: Das Gesetz setzt als selbstverständlich voraus, dass die Vervielfältigung mittels eines rechtmäßig erworbenen Werkstückes geschieht (Nordemann/Vinck/Hertin, Urheberrecht8 § 53 Rz 4 mwN). Um welche Art von Erwerb es sich handelt, ist ohne Bedeutung; auch wer das Werkstück geschenkt erhalten hat, kann es innerhalb der vom Gesetz gezogenen Schranken zum eigenen Gebrauch vervielfältigen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1998

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