Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs4
Rechtssatz: Wird bei einem Online-Videorekorder vom Betreiber bloß eine Kopie der Sendung erstellt und einer Mehrzahl von Nutzern Zugriff darauf gewährt("De-Duplizierung"), ist die Vervielfältigung dem Betreiber zuzurechnen und unterfällt nicht der Privatkopienausnahme. Entscheidungstexte 4 Ob 149/20w Entscheidungstext OGH 22.09.2020 4 Ob 149/20w ... mehr lesen...
Norm: UrhG §15UrhG §42 Abs1UrhG §42 Abs4
Rechtssatz: Das Gesetz setzt als selbstverständlich voraus, dass die Vervielfältigung mittels eines rechtmäßig erworbenen Werkstückes geschieht (Nordemann/Vinck/Hertin, Urheberrecht8 § 53 Rz 4 mwN). Um welche Art von Erwerb es sich handelt, ist ohne Bedeutung; auch wer das Werkstück geschenkt erhalten hat, kann es innerhalb der vom Gesetz gezogenen Schranken zum eigenen Gebrauch vervielfältigen. ... mehr lesen...