RS OGH 2020/9/22 4Ob149/20w, 4Ob185/20i, 4Ob40/21t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2020
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Norm

UrhG §15
UrhG §42 Abs4

Rechtssatz

Wird bei einem Online-Videorekorder vom Betreiber bloß eine Kopie der Sendung erstellt und einer Mehrzahl von Nutzern Zugriff darauf gewährt("De-Duplizierung"), ist die Vervielfältigung dem Betreiber zuzurechnen und unterfällt nicht der Privatkopienausnahme.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133330

Im RIS seit

16.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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