Entscheidungen zu § 42 Abs. 3 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1974/12/10 4Ob347/74

Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH ist es u. a. folgende, den Urhebern geschützter Werke, ihren Rechtsnachfolgern und den Werknutzungsberechtigten zustehende Rechte wahrzunehmen: a) das Recht, Sprachwerke ... ganz oder teilweise auf Ton-, Bild- oder Bildtonträgern jedweder Art (z. B. Tonbändern, Schallplatten, Bildtonstreifen u. dgl.) festzuhalten und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten ... b) das Recht, Sprachwerke auf photochemischem Wege (z. B. Mikrophotograp... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.12.1974

RS OGH 1974/12/10 4Ob347/74, 4Ob348/74

Norm: UrhG §42 Abs3UrhG §88
Rechtssatz: Für die Haftung des Kopierunternehmers ist es ohne Bedeutung, ob ihm und seinem Personal eine entsprechende Kontrolle des Kopiergutes tatsächlich und rechtlich zumutbar oder möglich ist. Der gewerbsmäßige Vervielfältigungsunternehmer kann die gesetzliche Pflicht zur Wahrung der an dem Kopiergut allenfalls bestehenden Ausschließungsrechte Dritter nicht unter Berufung auf die Unmöglichkeit oder Unzumutbarke... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1974

RS OGH 1974/12/10 4Ob347/74

Norm: UrhG §42 Abs3
Rechtssatz: Entgeltliches Photokopieren durch gewerblichen Kopierunternehmen im Auftrag des Kunden ist keine freie Werknutzung nach § 42 Abs 3 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 347/74 Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 347/74 Veröff: SZ 47/145 = EvBl 1975/148 S 297 = ÖBl 1975,43 = GRURInt 1975,251 (zustimmend Walter) = ZfRV 1975,282 mit Glosse von Michel W... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1974

RS OGH 1974/12/10 4Ob347/74, 4Ob348/74

Norm: UrhG §42 Abs3
Rechtssatz: Als freie Werknutzung ist eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch eines anderen grundsätzlich nur "auf Bestellung" - also nicht im voraus "auf Lager" - und darüber hinaus bei entgeltlicher Vervielfältigung von Werken der Literatur oder der Tonkunst nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 42 Abs 3 UrhG zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 347/74 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1974

RS OGH 1974/12/10 4Ob347/74

Norm: UrhG §42 Abs1UrhG §42 Abs3
Rechtssatz: Münzkopierautomaten erlauben es dem Benützer, die von ihm benötigten Vervielfältigungsstücke selbst herzustellen (§ 42 Abs 1 UrhG), ohne hiefür die Dienste eines anderen - insbesondere eines gewerblichen Kopierunternehmens - in Anspruch nehmen zu müssen, weshalb die Benützung eines Münzkopiergerätes nicht der Herstellung von Vervielfältigungsstücken für einen Dritten im Sinne des § 42 Abs 3 UrhG glei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1974

Entscheidungen 1-5 von 5

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