Norm
UrhG §42 Abs3Rechtssatz
Als freie Werknutzung ist eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch eines anderen grundsätzlich nur "auf Bestellung" - also nicht im voraus "auf Lager" - und darüber hinaus bei entgeltlicher Vervielfältigung von Werken der Literatur oder der Tonkunst nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 42 Abs 3 UrhG zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0076557Dokumentnummer
JJR_19741210_OGH0002_0040OB00347_7400000_006