Norm: UrhG §41UrhG §77 ABs6
Rechtssatz: Der Briefschutz steht der Vorlage eines Briefes zu Beweiszwecken in einem gerichtlichen Verfahren nicht entgegen (9 ObA 269/93). Der Verfasser und der Empfänger eines Briefes können sich gegen die Vorlage nicht erfolgreich wehren, auch wenn der Beweisführer den Brief rechtswidrig erlangt hat. Entscheidungstexte 6 Ob 131/18k Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...
Begründung: Die (Wider-)Klägerin ist Fotografin. Sie hat die aus Beilage ./H und weiter unten ersichtlichen Portraitfotos eines Mädchens im Kindergartenalter hergestellt. Einzig die Abbildung in der Mitte der zweiten Reihe (Foto Nr 5) stammt nicht von der Klägerin. Die Fotos werden von links oben beginnend mit den Nummern 1 bis 6 bezeichnet. Das Foto Nr 1 gestaltete die Klägerin in der Weise, dass sie eine Kopfneigung wählte, um das Gesicht schlanker erscheinen zu lassen. Die Lage... mehr lesen...
Norm: UrhG §41
Rechtssatz: Die Veröffentlichung eines Personenbildes als freie Werknutzung gemäß § 41 UrhG im Interesse der im Rahmen der öffentlichen Sicherheit wahrzunehmenden Strafrechtspflege setzt einen bestimmten ausdrücklichen Aufruf der Sicherheitsbehörden zur Bildnisveröffentlichung nicht voraus. Für die Veröffentlichung in freier Werknutzung genügt vielmehr, wenn bei den Sicherheitsbehörden Bildnisse zur Veröffentlichung aufl... mehr lesen...
Norm: UrhG §41EG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art5 Abs3 lite
Rechtssatz: Mit der UrhG-Novelle 2003 ging eine inhaltliche Erweiterung des § 41 UrhG einher, indem die Beschränkung auf Beweiszwecke entfiel und die zulässige freie Werknutzung auf parlamentarische Verfahren ausgedehnt wurde. Mit der UrhG-Novelle 2003 ging eine inhaltliche Erweiterung des Paragraph 41, UrhG einher, indem die Beschränkung auf Beweiszwecke entfie... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass das Rekursgericht die Unterscheidung zwischen der Auffassung eines politisch verständigen Lesers und der eines nicht so qualifizierten Lesers zu Unrecht als nicht maßgeblich erachtet habe. Nach der Rechtsprechung der Mediengerichte sei nicht der Standpunkt irgendeines Durchschnittslesers, sondern der des politisch verständigen Lesers maßgebend. Die Grundsätze des Mediengesetzes seien bei gleichen Sachverhalten... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der "N*****". Am 27. 9. 1997 erschien in der "N*****" unter der Überschrift "170.000 S herausgelockt, untergetaucht" und darunter fettgedruckt "Brauche Geld, um Superauto zu kaufen" nachstehender Bericht: "Um einen Mercedes 500 in Jugoslawien kaufen zu können, lockte ein 49-jähriger Beschäftigungsloser aus Kautzen (NÖ) einem Geschäftsmann 170.000 S heraus - und tauchte unter. Der Wiener sah sein Geld nie wieder. Jetzt fahnden Krim... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis zu seiner Pensionierung Informationsmanager. Im Frühjahr 1997 wurde er - kurzfristig - wegen des Verdachtes in Haft genommen, Verfasser der beiden letzten, an das "P*****" gerichteten sog. "nicht authentischen Bekennerschreiben" zu sein. Die Behörden ordneten diese Schreiben, welche auch keine Bekenntnisse zu den "Briefbombenanschlägen" enthalten, nicht der "Bajuwarischen Befreiungsarmee" zu. In der Nr 25/1997 der Zeitschrift "T*****", deren Ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine gesicherte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete, grundlegende Entscheidung vorliegt (s Kodek in Rechberger, ZPO § 502 Rz 3). Der erkennende Senat hat zu 4 Ob 184/97f unter umfassender Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und der Lehrmeinungen entschieden, daß Wertungen des Medienrechtes jedenfalls dort, wo der gleiche Sachverhalt g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befindet seit 7.Juli 1996 in U-Haft, weil aufgrund einer anonymen Anzeige der Verdacht bestand, daß sie eines ihrer Adoptivkinder, nämlich die 23-jährige Maria, jahrelang mißhandelt und gequält hat. Mittlerweile wurde sie vom Landesgericht für Strafsachen Wien in erster Instanz - nicht rechtskräftig - mit Urteil vom 4.April 1997, ***** wegen des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und 2, zweiter und dritter Fall StGB und des Vergehens ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Abgebildeten ist regelmäßig ein Interesse am Unterbleiben der Bildnisveröffentlichung im Sinne des § 78 UrhG zuzubilligen, wenn die Unschuldsvermutung in der in § 7b MedienG beschriebenen Weise verletzt wird. Dem Interesse des Abgebildeten steht aber das Verbreitungsinteresse desjenigen gegenüber, der das Bildnis veröffentlicht hat. Die Interessen beider sind gegeneinander abzuwägen (stRsp ua ÖBl 1996, 161 = MR... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 78 UrhG ab und steht insb nicht in Widerspruch zur E 4 Ob 2099/96x. Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu Paragraph 78, UrhG ab und steht insb nicht in Widerspruch zur E 4 Ob 2099/96x. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen h... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befindet sich wegen des Verdachts des mehrfachen Mordes in Untersuchungshaft. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "S*****", die Zweitbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Am 16.1.1996 veröffentlichten die Beklagten in den "S*****" ein Lichtbild der Klägerin ohne deren Zustimmung. Dieses Lichtbild zeigt die Klägerin bei einer Vorführung zu einer Vernehmung. Daneben veröffentlichten die Beklagten folgenden... mehr lesen...
Norm: MedienG §7a MedienG §7b UrhG §41UrhG §78 MedienG § 7a heute MedienG § 7a gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 MedienG § 7a gültig von 01.01.2021 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG §... mehr lesen...
Norm: MedienG §7a UrhG §41UrhG §78 MedienG § 7a heute MedienG § 7a gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 MedienG § 7a gültig von 01.01.2021 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 MedienG § 7a gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Besitzer eines Lokals in W*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung". In der Ausgabe der Neuen Kronenzeitung vom 10.11.1994 erschien nachstehender Artikel: "Freigänger dirigierte mit dem Mobiltelefon Millionengeschäfte Wiener zog in Rio de Janeiro einen Drogenring auf: 5 Verhaftungen! Ein Wiener Drogenring, der von Rio Suchtgift im Wert von vier Millionen nach Österreich schmuggelte, wurde von den Schwechate... mehr lesen...
Norm: UrhG §41
Rechtssatz: § 41 UrhG denkt nicht an Presseberichte. Paragraph 41, UrhG denkt nicht an Presseberichte. Entscheidungstexte 4 Ob 349/63 Entscheidungstext OGH 17.03.1964 4 Ob 349/63 Veröff: JBl 1964,423 4 Ob 170/07i Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 170/07i Vgl aber; Beisatz: § 41 UrhG ist nach sein... mehr lesen...