Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im April 1987 beauftragte die Klägerin den Beklagten, ihr für die Reportage "Rosa Widerstand" ein Foto des Architekten Rudolf K***** mit dem damals im Flur der "R*****-Villa" in W***** angebrachten Plakat aus dem Nationalratswahlkampf 1983 zu liefern. Der Beklagte stellte auftragsgemäß ein Lichtbild Rudolf K*****s her, welches ihn vor diesem Wahlplakat zeigt. Die Klägerin veröffentlichte das vom Beklagten hergestellte Lichtbild in der Nr 5/87 der Zeitschri... mehr lesen...
Norm: UrhG §13
Rechtssatz:
Der auf einem Wahlplakat Abgebildete genießt weder den Lichtbildschutz nach § 74 UrhG, noch ist er - ohne gegenteilige Anführung auf dem Plakat - dessen Herausgeber oder Verleger. Er gilt daher nicht als gemäß § 13 UrhG mit der Verwaltung des Urheberrechts betrauter Bevollmächtigter des auf einem erschienenen Werk nicht bezeichneten Urhebers (Lichtbildherstellers). Der auf einem Wahlplakat Abgebildete genie... mehr lesen...
Norm: UrhG §12 Abs1UrhG §13UrhG §74
Rechtssatz:
Bei nicht nach § 12 Abs 1 UrhG bezeichneten erschienenen Lichtbildern gilt der Verleger, Drucker oder Verbreiter als mit der Verwaltung der Verwertungsrechte betrauter Bevollmächtigter des Herstellers; seine Vollmacht umfaßt nach § 1029 ABGB die - nach außen nicht beschränkbare - Ermächtigung, alles zu tun, was die Verwaltung selbst erfordert und was gewöhnlich damit verbunden ist. Bei ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §13
Rechtssatz:
Schutz, auch wenn Berechtigter nicht angegeben ist.
Entscheidungstexte 5 Os 230/52 Entscheidungstext OGH 04.07.1952 5 Os 230/52 Veröff: EvBl 1953/70 S 101 = SSt XXIII/61 = ÖBl 1953,44 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0076719 Dokumentnum... mehr lesen...