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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , erteilte die KommAustria der XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX , während ua auch der Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , KOA römisch 40 , erteilte die KommAustria der römisch 40 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") zeigte der KommAustria (im Folgenden: "belangte Behörde") mit Schreiben vom 11.05.2016 eine Änderung in ihrer Beteiligungsstruktur an und legte einen Firmenbuchauszug mit Stichtag 03.02.2016 vor, in dem die im Folgenden beschriebene Änderung bereits ersichtlich ist: 1. Die römisch 40 (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") zeigte der KommAustria (im Folgenden: "b... mehr lesen...