Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
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