Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge „belangte Behörde“) über die Anträge betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ bzw. auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ XXXX “ zur Verbesserung der Versorgung bzw. Erweiterung wie folgt: „1. Der XXXX (FN XXXX beim XXXX ) wird g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1.1. "Bewilligt wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 PrR-G fest, dass die beschwerdeführende Partei "zwischen dem 19.12.2013 bis zum 26.03.2014 sohin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr aus von ihr zu vertretenden Gründen keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend ihrer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk, welche ihr mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...