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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) erhob mit Schriftsatz vom 28.03.2022 Beschwerde gegen den Bescheid der KommAustria vom 02.03.2022, Zl. XXXX , mit welchem diese der XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX erteilte, während ua auch der Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde. 1. Die römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) erhob mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , erteilte die KommAustria der XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX , während ua auch der Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , KOA römisch 40 , erteilte die KommAustria der römisch 40 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörf... mehr lesen...