Norm: PrTV-G §9 Abs7 Zuletzt aktualisiert am 28.08.2012 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §9 Abs7
Leitsatz: Nach § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G erlangt der Anzeigenleger nur eine bescheidförmige Erledigung, wenn die KOA zur Auffassung gelangt, dass kein anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst vorliegt. Im – wie hier verfahrensgegenständlich – gegenteiligen Fall, in dem die KOA von einem anzeigepflichtigen audiovisuellen Mediendienst ausgeht, ist hingegen keine Bescheiderlassung vorgesehen. Ein Feststellungsbescheid (außerhalb des Ve... mehr lesen...