TE Bks Bescheid 2012/8/13 611.191/0003-BKS/2012

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Veröffentlicht am 13.08.2012
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Norm

PrTV-G §9 Abs7

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2012
Quelle: Bundeskommunikationssenat BKS, https://www.ris.bka.gv.at/Bks
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