Norm: AVG §66 Abs4 iVm §64 Abs2PrTV-G §4PrTV-G §7PrTV-G §10PrTV-G §11 EMRK Art10 AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 66 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 EMRK Art.... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §4PrTV-G §7
Leitsatz:
Ein auf mehrere Verbreitungsgebiete angelegtes einheitliches Konzept der Programmzusammenstellung und –gestaltung ist nach Ansicht des Bundeskommunikationssenates unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt solange nicht von Nachteil für die Auswahlentscheidung, als in einem Verbreitungsgebiet noch kein einem Verbund durch Programmübernahme zuzurechnender Veranstalter sein Programm ausstrahlt.
Do... mehr lesen...