Norm
AVG §66 Abs4 iVm §64 Abs2Schlagworte
Versorgungsgrad; bundesweite Zulassung; analogem terrrestrischen Fernsehen; aufschiebende Wirkung; indirekten Beteiligung; Ausschlussgrund; Medieninhaber; Kabelnetz; Markteintrittsbedingungen; ORF-Gesetz; unternehmerischer Eigenverantwortung; Absichtserklärung; eigengestalteten Beiträgen; Kulturauftrag; österreichbezogenen Beiträge; Österreichbezug; Eigenanteil; Versorgung der Bevölkerung; Eigenproduktionen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung;Dokumentnummer
BKST_20020422_611181_007_BKS_2002_00