Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §14 Abs1 Dokumentnummer BKST_20080331_611181_0007_BKS_2008_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §14 Abs1
Leitsatz:
Mit dem aus § 14 Abs. 1 PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilter Übertragungskapazitäten soll ein „Brachliegen“ dieser wertvollen öffentlichen Ressourcen über einen längeren Zeitraum hinweg verhindert werden; ein konkreter Bedarf an den zu entziehenden Übertragungskapazitäten ist hingegen kein Tatbestandsmerkmal. Mit dem aus Paragraph 14, Absatz eins, PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilte... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §14 Abs1
Leitsatz:
Mit dem aus § 14 Abs. 1 PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilter Übertragungskapazitäten soll ein „Brachliegen“ dieser wertvollen öffentlichen Ressourcen über einen längeren Zeitraum hinweg verhindert werden; ein konkreter Bedarf an den zu entziehenden Übertragungskapazitäten ist hingegen kein Tatbestandsmerkmal. Mit dem aus Paragraph 14, Absatz eins, PrTV-G ableitbaren Gebot der Nutzung zugeteilte... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §23 Abs3PrTV-G §25a Abs1 Dokumentnummer BKST_20080225_611195_0002_BKS_2008_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §66 Abs4PrTV-G §23 Abs3PrTV-G §25a Abs1
Leitsatz:
Zu § 23 Abs. 3 PrTV-G: Antrag auf Zulassung hat im Falle der Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk (§ 25a PrTV-G) jedenfalls im Vorfeld abgeschlossene und aufrechte Vereinbarungen mit einem Programmaggregator hinsichtlich der konkreten Programmbelegung zu enthalten. Vereinbarungen über das "Verfahren" im Vorfeld der Antragstellung bzw. für eine Programmbelegung nach Zulass... mehr lesen...