1 1.1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2022 beantragten die mitbeteiligten Parteien - als Vereinigung - bei der belangten Behörde die Wiedererteilung der Konzession für eine näher bezeichnete (kommerzielle) Kraftfahrlinie nach dem Kraftfahrliniengesetz (KflG). 2 Im Rahmen des von der belangten Behörde gemäß § 5 Abs. 1 KflG durchgeführten Beteiligtengehörs vom 23. Jänner 2023 brachte die revisionswerbende Partei, eine Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft, eine Stellungnahme e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8 KflG 1999 §14 Abs5KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litcKflG 1999 §7 Abs2ÖPNRV-G 1999VwRallg AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: § 1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 2012 hat die Landeshauptfrau von Salzburg dem Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 30. März 2010 auf Erteilung der Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Sa - Ob - Ha (Kfl 3083) stattgegeben und die Konzession bis zum 13. Dezember 2015 erteilt. In Spruchpunkt V. wurden der beschwerdeführenden Partei ua Barauslagen in der Höhe von EUR 2.960,64 für die Erstellung eines Gutachtens durch den nichtamtlichen Sachverständigen vorgeschrieben. Mit Bescheid vo... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E07201000E3R E07202000001 Verwaltungsrecht allgemein50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art6;EURallg;KflG 1999 §15 Abs1;KflG 1999 §23 Abs2;KflG 1999 §23 Abs3;ÖPNRV-G 1999;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/03/0102 E 8. September 2011 VwSlg 18202 A/2011 RS 6 Stammrechtssatz Das KflG 1999... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der beschwerdeführenden Partei jeweils eine Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie für einen die Höchstdauer von acht Jahren gemäß § 15 Abs 1 KflG nicht erreichenden Zeitraum erteilt. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der beschwerdeführenden Partei jeweils eine Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie für einen die Höchstdauer von acht Jahren gemäß Paragraph 15, Absatz eins, KflG nicht erreichenden Zeitraum erteilt. Mit dem erstang... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei jeweils Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz erteilt, wobei die Konzessionsdauer für einen kürzeren Zeitraum als den in § 15 Abs 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) vorgesehenen Maximalzeitraum von acht Jahren festgelegt wurde. Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei jeweils Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz erteilt, wobei die Konzessio... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei jeweils Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz erteilt, wobei die Konzessionsdauer für einen kürzeren Zeitraum als den in § 15 Abs 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) vorgesehenen Maximalzeitraum von acht Jahren festgelegt wurde. Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei jeweils Konzessionen nach dem Kraftfahrliniengesetz erteilt, wobei die Konzessio... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §15 Abs1;KflG 1999 §37 Abs3; ÖPNRV-G 1999 §11; ÖPNRV-G 1999 § 11 heute ÖPNRV-G 1999 § 11 gültig ab 28.05.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2015 ÖPNRV-G 1999 § 11 gültig von 01.01.2000 bis 27.05.2015 ... mehr lesen...
Index: E3R E07201000E3R E0720200050/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse;KflG 1999 §15 Abs1;KflG 1999 §37 Abs3; ÖPNRV-G 1999 §11; ÖPNRV-G 1999 § 11 heute ÖPNRV-G 1999 § 11 gültig ab 28.05.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2015 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E07201000E3R E07202000001 Verwaltungsrecht allgemein50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art6;EURallg;KflG 1999 §15 Abs1;KflG 1999 §23 Abs2;KflG 1999 §23 Abs3;ÖPNRV-G 1999;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0115
2011/03/0114 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E07201000E3R E07202000001 Verwaltungsrecht allgemein50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art6;EURallg;KflG 1999 §15 Abs1;KflG 1999 §23 Abs2;KflG 1999 §23 Abs3;ÖPNRV-G 1999;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0118
2011/03/0117
2011/03/0120
2011/03/0119
Serie (erl... mehr lesen...