Begründung: Der am 3. 2. 1995 geborene Minderjährige ist der Sohn von M***** und O*****. Der Vater wurde zuletzt mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 11. 9. 2006 (ON 13 sowie ON 20) zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 255 EUR an den Minderjährigen verpflichtet. Mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 21. 3. 2007 (ON 40) wurden dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1. 5. 2007 bis 30. 4. 2010 weitergewährt, die in der ... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. November 1996 geborene D***** ist die Tochter von S***** und A*****. Der vom Vater A***** zu leistende monatliche Unterhaltsbeitrag wurde mit Vergleich vom 12. 12. 1996 in Höhe von 3.050 ATS (221,65 EUR) festgesetzt. Mit Beschluss vom 28. 10. 1997 wurden dem Kind Titelvorschüsse gewährt, die mit Beschluss vom 29. 3. 1999 auf 2.450 ATS (178,05 EUR) herabgesetzt und mit Beschluss vom 10. 12. 2003 auf 208 EUR monatlich erhöht wurden. Mit Beschlüssen vom 23. 2. 20... mehr lesen...
Begründung: Die bei ihrer Mutter in Niederösterreich lebende deutsche Staatsangehörige Stephanie B*****, geboren am 13. 11. 1996, ist die Tochter von Sylvia B***** und Rolland H*****. Die Mutter ist deutsche Staatsangehörige; der Vater ist ungarischer Staatsangehöriger und auch in Ungarn wohnhaft und beschäftigt. Der Vater ist aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Donaustadt vom 15. 3. 2007, 1 P 13/06f-U20, seit 1. 12. 2006 zu einem monatlichen Geldunterhaltsb... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Irene F***** und Eduard H*****. Sie lebt im Haushalt des Vaters. Im Oktober 2005 beantragte sie, die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 EUR zu verpflichten. Der vertretende Vater erklärte im Antrag, die Mutter sei in der Lage, zumindest 1.200 EUR im Monat zu verdienen. Die im Sinn des § 17 AußStrG zur Äußerung aufgeforderte Mutter gab keine Stellungnahme ab. Daraufhin verpflichtete sie das Erstgericht mi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Baris Ö*****, geboren am 19. Mai 1991, und der mj Sevda Ö*****, geboren am 27. März 1995, beide: *****, vertreten durch das Land Oberösterreich als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Linz, Amt für Jugend und Familie, Hauptstraße 1-5, 4020 Linz), übe... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 2. 1999 geborene Minderjährige ist wie seine Mutter Silvia D***** und sein Vater Dragan D***** deutscher Staatsangehöriger. Er wohnt mit seiner Mutter in Österreich, während der Vater seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 22. 11. 2005 wurden dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 177 EUR monatlich für den Zeitraum vom 1. 8. 2005 bis 31. 7. 2008 gewährt. Am 24. 7. 2008 beantragte ... mehr lesen...
Begründung: Der bei seiner Mutter in K***** in Kärnten lebende deutsche Staatsangehörige Christopher K*****, geboren am 14. 10. 1990, ist der Sohn von Christiane K***** und Peer W*****. Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Klagenfurt vom 11. 10. 2004, GZ 1 P 1/02a-56, zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 265 EUR verpflichtet. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 25. 7. 2005 gewährte das Bezirksgericht Klagenfurt Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist, wie ihre Mutter, deutsche Staatsangehörige. Sie wohnen im gemeinsamen Haushalt in T***** in Oberösterreich. Der Vater, ebenfalls deutscher Staatsangehöriger, wohnt nach wie vor in Deutschland. Er ist aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Greiz vom 2. 8. 1998 zu Unterhaltszahlungen für seine Tochter verpflichtet. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 6. 4. 2006 gewährte das Erstgericht dem Kind Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von ... mehr lesen...
Begründung: Die bei ihrer Mutter in S***** in Oberösterreich lebende deutsche Staatsangehörige Anne F*****, geboren am 16. 12. 1990, ist die Tochter von Katrin W***** und Matthias W*****. Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Grein vom 23. 11. 1990, P 91/99s-9, zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 218 EUR verpflichtet. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 25. 6. 2002 gewährte das Bezirksgericht Grein dem Kind Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Tite... mehr lesen...
Norm: UVG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht berechtigt, im Zusammenhang mit der Weitergewährung den ursprünglichen Gewährungsbeschluss zu überprüfen. Es hat vielmehr zu prüfen, ob die früheren Gewährungsgrundlagen noch gegeben sind. Ist der Sachverhalt also ident wie bei der Erstgewährung, ist eine abweichende rechtliche Beurteilung im Weitergewährungsverfahren im Hinblick auf die Rechtskraft des ursprünglichen Gewährungsbeschlusses... mehr lesen...
Norm: UVG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht berechtigt, im Zusammenhang mit der Weitergewährung den ursprünglichen Gewährungsbeschluss zu überprüfen. Es hat vielmehr zu prüfen, ob die früheren Gewährungsgrundlagen noch gegeben sind. Ist der Sachverhalt also ident wie bei der Erstgewährung, ist eine abweichende rechtliche Beurteilung im Weitergewährungsverfahren im Hinblick auf die Rechtskraft des ursprünglichen Gewährungsbeschlusses... mehr lesen...