Entscheidungen zu § 22 Abs. 8 MBG

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Dok 2026/4/29 2024-0.222.873

Die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) beim Bundeskanzleramt, Senat N.N., hat im Beisein des Disziplinaranwaltes sowie in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner rechtsfreundlichen Vertretung und der Schriftführerin nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. Februar 2026 zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, 1.       er hat am X.X. eine den Sicherheitsbehörden zukommende Observation von A.A. im Bereich der in N.N. gelegene Moschee ohne die gemäß § 22 Abs 8  Militärbe... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 29.04.2026

TE Dok 2026/2/5 2025-0.783.542

Die Bundesdisziplinarbehörde (BDB) beim Bundeskanzleramt, Senat N.N., hat im Beisein des Disziplinaranwaltes sowie in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner rechtsfreundlichen Vertretung und der Schriftführerinnen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.02.2026, zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat am X.X. eine den Sicherheitsbehörden zukommende Observation von A.A. im Bereich der in N.N. gelegene Moschee ohne die gemäß § 22 Abs 8 Militärbefugnisgesetz, BG... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 05.02.2026

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