Index: E3R E03070000E3R E03201000E3R E03301000E3R E03600500E3R E1450000055 Wirtschaftslenkung
Norm: 32005R1698 Entwicklungsförderung ländlicher Raum Art22;32009R0073 GAP-Beihilfen Art30;MOG 2007 §8 Abs3 Z5 idF 2009/I/086;
Rechtssatz: Wenngleich auch dann, wenn ein neu geschaffener Betrieb zu einem Teil aus Flächen, die bis zur Schaffung des Betriebs von nahen Angehörigen bewirtschaftet wurden, und zu einem a... mehr lesen...
Index: E3R E03201000E3R E03301000E3R E03600500E3R E1450000055 Wirtschaftslenkung
Norm: 32009R0073 GAP-Beihilfen;MOG 2007 §8 Abs3 Z5 idF 2009/I/086;
Rechtssatz: Gemäß dem 23. Erwägungsgrund der Verordnung (EG) Nr 73/2009 ist sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsstützung ausschließlich dazu verwendet wird, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern (und die Förderung nicht... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: DirektzahlungsV 2010 §8 Abs2;MOG 2007 §8 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Mit der Anordnung des § 8 Abs 2 Direktzahlungs-Verordnung, dass die Investition in Produktionskapazitäten durch Neuschaffung von Standplätzen für die Rinderhaltung durch Baupläne, die der Baubewilligung oder Bauanzeige zugrunde gelegt worden sind, nachzuweisen sind, wird zwar eine formelle Beweislast statuiert, d... mehr lesen...