Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 MeldeG

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TE UVS Burgenland 2007/06/26 166/10/07017

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 1-1018514/FRB/07, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers und der Zeugin Frau *** in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 26.06.2007 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und nigerianischer Staatsangehöriger zu sein. Er verfügt weder über ein Reisedokument noch über ein sonstiges Dokument zum Nachweis seiner Identität und Staatsan... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 26.06.2007

RS UVS Burgenland 2007/06/26 166/10/07017

Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Zustellung an einer Kontaktadresse iSd. § 19a Abs. 2 MeldeG rechtmäßig erfolgte, ist von der Behörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 24.05.2005, Zl. 2003/01/0621) zu prüfen und festzustellen, ob tatsächlich die Voraussetzungen des § 19a Abs. 1 und Abs. 2 MeldeG erfüllt waren. Stellt sich eine Meldung als obdachlos nach § 19a MeldeG als unrichtig heraus (es bestand im Anlassfall keine Obdachlosigkeit, sondern eine Unterkun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 26.06.2007

RS UVS Oberösterreich 2005/06/13 VwSen-230904/12/Gf/Wü

Rechtssatz: Nach § 22 Abs.1 Z.1 iVm § 2 Abs.1 und § 3 Abs.1 MeldeG begeht u. a. derjenige, der die ihn treffende Meldepflicht nicht erfüllt, indem er in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ohne sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen. Im gegenständlichen Fall wird auch vom Beschwerdeführer selbst nicht bestritten, dass er beginnend im Jahr 2003 bis zum 30. September 2004 unter der verfahrensg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.06.2005

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