Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getrof... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getrof... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getrof... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters aufzuheben. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besondern Maße verpflichtet seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit des... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getrof... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und dem Zweitmitbeteiligten die Meldung in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters aufgetragen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besonderen Maße verpflichte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getrof... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde der beschwerdeführenden Bürgermeisterin aufgehoben und der Zweitmitbeteiligten die Meldung in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters aufgetragen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besonderen Maße verpflicht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde der erstmitbeteiligten Bürgermeisterin aufzuheben. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besonderen Maße verpflichtet seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters aufzuheben. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im besondern Maße verpflichtet seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit des... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung im be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der Zweitmitbeteiligten die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte am 10. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juni 1999 in Wien XVII. mit weiterem Wo... mehr lesen...
Der erstmitbeteiligte Bürgermeister beantragte am 21. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juli 1999 in Wien VI. mit weiterem Woh... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076, klargelegt hat, kann ein Bürgermeister gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 nur dann ein Reklamationsverfahren hinsichtlich eines Menschen, der in seiner Gemeinde nur einen weiteren Wohnsitz hat, beantragen, wenn er darlegen kann, dass der Betroffene einen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Gemeinde hat. Die nunmehr im § 15a MeldeG 1991 den Bürgermeistern eingeräumte Ermächtigung, von dem Betroffenen eine Wohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der für die Zulässigkeit eines Antrages eines Bürgermeisters gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 geforderte Nachweis des Bestehens eines Mittelpunktes der Lebensbeziehungen in seiner Gemeinde nur mit der Wohnsitzerklärung nach § 15a MeldeG 1991 erbracht werden kann und nur in den im § 17 Abs. 3a erster Satz MeldeG 1991 genannten Fällen von dieser Zulässigkeitsvoraussetzung abgesehen werden kann. Im RIS seit 31.01.2002 mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 2 Stammrechtssatz Da die Antragslegitimation nach § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 an dem materiellrechtlichen Kriterium "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hängt, kann das eigentliche Reklamationsverfahren nach § 17 leg. cit. erst... mehr lesen...