Entscheidungen zu § 15 Abs. 6 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0209

Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte am 10. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juni 1999 in Wien XVII. mit weiterem Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0198

Der erstmitbeteiligte Bürgermeister beantragte am 21. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juli 1999 in Wien VI. mit weiterem Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076, klargelegt hat, kann ein Bürgermeister gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 nur dann ein Reklamationsverfahren hinsichtlich eines Menschen, der in seiner Gemeinde nur einen weiteren Wohnsitz hat, beantragen, wenn er darlegen kann, dass der Betroffene einen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Gemeinde hat. Die nunmehr im § 15a MeldeG 1991 den Bürgermeistern eingeräumte Ermächtigung, von dem Betroffenen eine Wohn... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15 Abs6;MeldeG 1991 §15a Abs2 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 4 Stammrechtssatz Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15 Abs6;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;Novellen BGBl2001/I/028 AnlC; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076, klargelegt hat, kann ein Bürgermeister gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 nur dann ein Reklamationsverfahren hinsichtlich eines Mensche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Während mit der Anfügung des Abs. 8 im § 1 MeldeG 1991 noch keine inhaltliche Änderung der früheren Rechtslage erfolgt ist, vielmehr die nunmehr im Gesetz enthaltene demonstrative Aufzählung der zur Beurteilung einer Unterkunft als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen maßgeblichen Merkmale mit den bisherigen Bestimmungskriterien übereinstimmt (Hinweis E 31.8.1999, Zl. 99/05/0076), haben die Bürgermeister mit § 15a MeldeG 1991 die rechtliche Grundlage erhalten, von den Bürgern ihre... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

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