Begründung: 1.a) Der Beschwerdeführer übermittelte am 23. April 1993 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Mariahilf, im Wege der Post die seine polizeiliche Anmeldung betreffenden Meldezettel. Diese Behörde stellte die Meldezettel mit Schreiben vom 7. Mai 1993 dem Beschwerdeführer zurück. Dieses Schreiben lautet: "Das Ansuchen um Anmeldung des N K wird samt den Meldezetteln unerledigt rückgemittelt, da eine Anmeldung durch postalische Übersen... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMeldeG 1991 §3 Abs2MeldeG 1991 §13 Abs2 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...