Norm: KlGG §6 Abs2 litbKlGG §12 Abs2
Rechtssatz: Bei Vereinigung der Stellung des Eigentümers und des Generalpächters ist der Kündigungsgrund des § 6 Abs 2 lit b KlGG auch als wichtiger Grund iSd § 12 Abs 2 KlGG anzusehen. Bei Vereinigung der Stellung des Eigentümers und des Generalpächters ist der Kündigungsgrund des Paragraph 6, Absatz 2, Litera b, KlGG auch als wichtiger Grund iSd Paragraph 12, Absatz 2, KlGG anzusehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Sinne der Bestimmungen des Kleingartengesetzes Pächterin einer Teilfläche des Grundstücks 1793/2 und des gesamten Grundstücks 1794/1. Dieses Pachtverhältnis wurde mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1961 eingegangen und von dieser zum 31. 12. 1971 aufgekündigt. Diese Aufkündigung erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte erwarb das Grundstück 1793/2 mit Kaufvertrag vom 13. 2. 1970 und das Grundstück 1794/1 mit Kaufvertrag vom 7. 1. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Eigentümerin der EZ ***** KG ***** bestehend aus vier Grundstücken, welche als sogenannte Heimgartenanlage (Kleingärten) genützt werden. Am 14.12.1982 brachte die Erstklägerin diese Liegenschaft mit Sacheinlagevertrag zum Zwecke der Kapitalerhöhung in das Unternehmen der Zweitklägerin ein und erteilte auch ihre Einwilligung, daß das Eigentumsrecht der Zweitklägerin an dieser Liegenschaft einverleibt werde, was bisher jedoch nicht durch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114 KlGG §2KlGG §12 Abs2KlGG §18 ABGB § 1114 heute ABGB § 1114 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gilt ein Pachtvertrag gemäß § 2 KlGG als auf 10 Jahre abgeschlossen, so liegt ein Vertrag mit bedingtem Endtermin vor, der zur Auflösung zum vorgesehenen Zeitpunkt einer voraus... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Pächterin einer Reihe von Grundstücken, auf der die Kleingartenanlage R*** errichtet worden ist. Die Beklagte wurde mit Vertrag vom 18. September 1971 Unterbestandnehmerin der Parzelle 40 im Bereich der Gruppe "Satzberg alt". Die Klägerin kündigte dieses Bestandverhältnis mit der bekämpften Kündigung zum 30. November 1988 auf und stützte ihr Begehren auf § 12 Abs 2 KlGG sowie § 12 Abs 2 lit e KlGG. Die Beklagte habe ihre Parzelle mit dem darauf ... mehr lesen...
Norm: KlGG §12 Abs2 MRG §30 Abs1 F MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
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Norm: KlGG §12 Abs2
Rechtssatz:
Übertretung einer Vereinsordnung, die den Interessen der Mitglieder dient, kann einen Kündigungsgrund bilden.
Entscheidungstexte 7 Ob 361/62 Entscheidungstext OGH 23.01.1963 7 Ob 361/62 Veröff: MietSlg 15558 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0063777 ... mehr lesen...
Norm: KlGG §12 Abs2 litc
Rechtssatz:
Beleidigungen gegen andere Gärtner und vereinsordnungswidriges Fahren mit Moped als Kündigungsgrund.
Entscheidungstexte 7 Ob 361/62 Entscheidungstext OGH 23.01.1963 7 Ob 361/62 Veröff: MietSlg 15558 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0063772 ... mehr lesen...
Norm: KlGG §12 Abs2 litd
Rechtssatz:
Amtswegige Prüfung der Voraussetzungen dieses Kündigungsgrundes (Prüfung der Angemessenheit der zur Abhilfe gesetzten Frist). Zur Dauer der dem Gekündigten für die Behebung aller geltend gemachten Bewirtschaftungsmängel vom Generalpächter gesetzten Frist ("Verunkrautung", Befall mit San - Jose - Schildlaus, Nichtbearbeitung des Bodens, Verwahrlosung der Umfriedung und des Gartenhauses).
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Begründung: Die Klägerin ist Pächterin eines der Brauerei R***** in ***** gehörigen Grundstückes im Ausmaß von 68.111 m2. Der Zweck des Vereines ist der Erwerb von Grundstücken und Überlassung derselben an seine Mitglieder zur kleingärtnerischen Nutzung. Sie hat im August 1952 die Parzelle 13 im Ausmaß von 102 m2 dem Beklagten, einem Mitglied des Vereines, unterverpachtet. Am 14. 3. 1959 hat die Generalversammlung den Ausschluss des Beklagten aus dem Verein beschlossen. Am 28. 8. ... mehr lesen...
Norm: KlGG §12 Abs2 litb
Rechtssatz:
Zu diesem Kündigungsgrund.
Entscheidungstexte 3 Ob 187/60 Entscheidungstext OGH 20.07.1960 3 Ob 187/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0063768 Dokumentnummer JJR_19600720_OGH0002_0030OB00187_6000000_001 mehr lesen...