Entscheidungsgründe: I. Einleitung römisch eins. Einleitung Wesentlicher Gegenstand des gegenständlichen Rechtsstreits ist aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts die Frage, ob die belangte Behörde ohne weitere Ermittlungsschritte die Pauschalabgabe nach der Anlage zur Medizinprodukteabgabenverordnung insbesondere auch dann vorschreiben kann, wenn eine u.a. aufgrund einer aufrechten Gewerbeberechtigung als potentiell abgabenpflichtig anzusehende Person auf behördliche Aufforderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 25.10.2017 erließ das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (in weiterer Folge: belangte Behörde) unter GZ GFEV-MPA 16-9347040 einen Bescheid, in welchem Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) Abgaben gemäß lit d der Anlage der Medizinprodukteabgabenverordnung sowie ein Säumniszuschlag und eine Bearbeitungspauschale in der Gesamthöhe von 433,00 Euro vorgeschrieben wurden. 1. Am 25.10.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (in der Folge: belangte Behörde bzw. BASG) vom 24.10.2016 wurde gegenüber der XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) eine Abgabe gemäß lit. d. der Anlage der Medizinprodukteabgabenverordnung (Pauschalabgabe), gemäß § 12a Abs. 5 GESG zuzüglich eines Säumniszuschlages von 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabebetrages gemäß § 12a Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 02.11.2012 begehrte die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) die Ausstellung eines Bescheides mit dem festgestellt werde, dass sie von der Abgabenpflicht für Medizinprodukte gemäß § 5 der Medizinprodukteabgabenverordnung befreit sei. Dazu brachte die BF vor, dass sie - weil die gemäß lit c der Anlage zur Medizinprodukteabgabenverordnung von ihr zu leistende Abgabenhöhe 1 % des Erlöses aus dem Umsatz m... mehr lesen...