IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Linda Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch BB, Niederlande, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.01.2016, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wird insofern korrigiert, als ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Barbara Glieber über die Beschwerde des A A, vertreten durch Herrn B B, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.06.2014, Zl ***, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als un... mehr lesen...