Norm: HeimAufG §3 Abs2 HeimAufG § 3 heute HeimAufG § 3 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 HeimAufG § 3 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2018
Rechtssatz: Ist die Bewohnerin, die ihre Zustimmungser... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bewohnerin besteht das Bild einer vaskulären Demenz mit immer wieder auftretenden schweren Verhaltensstörungen, Unruhezuständen, Schreiattacken, entgleisender Affektlage und gesteigertem Antrieb. Bei einem Aufenthalt im Rollstuhl besteht aufgrund einer halbseitigen Lähmung ein „mittleres Sturzrisiko". Die Bewohnervertreterin beantragte unter anderem, bestimmte (elektronische und mechanische) freiheitsbeschränkende Maßnahmen für unzulässig zu erklären. Aus dem ... mehr lesen...
Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird im Umfang der Bekämpfung durch die Bewohnervertreterin abgeändert, sodass er in seinem Punkt 1.) zu lauten hat: "Die Anwendung des Gehwagens RCN Walker wird beim Bewohner ***** als Freiheitsbeschränkung für unzulässig erklärt." Der ordentliche Revisionsrekurs nach § 62 Abs 1 AußStrG ist zulässig. Der ordentliche Revisionsrekurs nach Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG ist zulässig. Begründung: Mit dem angefochtenen Besc... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3 HeimaufG §5 Abs2 HeimAufG § 3 heute HeimAufG § 3 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 HeimAufG § 3 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2018
Rechtssatz:
1.)Soweit der Bewohner mobil... mehr lesen...