Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache der Hermine K*****, vertreten durch die Bewohnervertreterin DSA Edith Z*****, vertreten durch Schwarzinger & Weiser, Rechtsanwälte in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Bewohnervertreterin gegen den Beschluss des Landesgeri... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin Helene W***** wurde am 31. 10. 2006 auf der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) aufgenommen und nach Vorliegen zweier fachärztlicher Zeugnisse gegen ihren Willen untergebracht. Nach diesen Zeugnissen ist die Patientin örtlich, zeitlich und situativ desorientiert sowie akut selbstgefährdend; sie befindet sich in einem akuten Verwirrtheitszustand infolge einer demenziel... mehr lesen...
Norm: UbG §2HeimAufG §2 Abs1
Rechtssatz: Nach Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes ist der Anwendungsbereich des Unterbringungsgesetzes auf jene Abteilungen von Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie zu reduzieren, die für sich genommen als „psychiatrische" zu qualifizieren sind. Entscheidungstexte 6 Ob 46/07v Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 46/07v Beisatz: Bei Ve... mehr lesen...
Begründung: Für die Bewohnerin, die im Wohnhaus für behinderte Menschen - Caritas der Diözese St. Pölten in Krems an der Donau lebt, wo sie ständig gepflegt und betreut wird, war wegen deren Imbezillität schon 1976 ein Sachwalter bestellt worden. Am 9. Mai 2006 erlitt sie einen Becken- und Schenkelhalsbruch, der ab diesem Tag im Landesklinikum Krems an der Donau operativ versorgt wurde. Da die Bewohnerin stereotaktische Dauerbewegungen machte und dies nach Erwachen aus dem künstlich... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §2 Abs1
Rechtssatz: In Krankenanstalten sind Betroffene nur dann von der Geltung und vom Schutz des HeimAufG ausgenommen, wenn sie durch die bzw im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung pflege- oder betreuungsbedürftig werden. Entscheidungstexte 3 Ob 246/06g Entscheidungstext OGH 22.02.2007 3 Ob 246/06g Beisatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des ... mehr lesen...