Entscheidungen zu § 85a GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2019/11/27 6Nc30/19t

Norm: GOG §85GOG §85a
Rechtssatz: Wegen des Ausnahmecharakters der Bestimmung ist § 85a GOG nicht ausdehnend auszulegen, sodass sich die Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren nicht nach § 85a GOG, sondern nach § 85 GOG richtet. Entscheidungstexte 6 Nc 30/19t Entscheidungstext OGH 27.11.2019 6 Nc 30/19t Veröff: SZ 2019/1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.2019

RS OGH 2014/12/15 6Ob197/14k, 6Ob225/15d, 6Ob156/16h, 6Ob1/17s, 6Ob137/17s, 11Os69/18h, 6Nc30/19t

Norm: GOG §83 fGOG §85GOG §85aZPO §219
Rechtssatz: Das GOG umfasst keine eigenen oder auch nur rechtlich abweichende Datenschutzansprüche, sondern regelt die Durchsetzung der nach dem DSG 2000 bestehenden Datenschutzrechte bei Akten der Gerichtsbarkeit. Unter Einhaltung des § 219 ZPO (allenfalls iVm § 22 AußStrG) gewährte Akteneinsicht ist datenschutzrechtlich zulässig; bei der Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht sind ja auch die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.2014

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten