Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte mit Eingabe vom 03.10.2025 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien einen Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß Art 22a Abs. 2 B-VG und §§ 7 ff IFG. Dieser wurde zuständigkeitshalber am 07.10.2025 an die Bundesministerin für Justiz (belangte Behörde) weitergeleitet. Die Beschwerdeführerin verlangte darin betreffend das Ermittlungsverfahren zur XXXX Informationen wie folgt: 1. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Anfrage, gestützt auf das IFG, vom 04.09.2025 an die Staatsanwaltschaft XXXX (in Folge auch StA) begehrte der Beschwerdeführer (in der Folge BF) wie folgt: 1. Mit Anfrage, gestützt auf das IFG, vom 04.09.2025 an die Staatsanwaltschaft römisch 40 (in Folge auch StA) begehrte der Beschwerdeführer (in der Folge BF) wie folgt: “Ich begehre zu erfahren wie die StA zur Auffassung kommen konnte, dass kein Anf... mehr lesen...