Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 GOG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 2020/9/16 Ra 2020/03/0057

1        Die Mitbeteiligte hatte sich mit einem an die Gerichtsvorsteherin des Bezirksgerichtes L (iF auch: BG) gerichteten Schreiben vom 3. Juli 2018 über die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers in einem beim BG gegen die Mutter der Mitbeteiligten geführten Exekutionsverfahren beschwert. Dieses am 6. Juli 2018 beim BG eingelangte Schreiben wurde von der Gerichtsvorsteherin am 26. Juli 2018 „zur dienstaufsichtsbehördlichen Prüfung“ an das Oberlandesgericht Innsbruck (iF auch: OLG I) w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.09.2020

RS Vwgh 2020/9/16 Ra 2020/03/0057

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation
Norm: GOG §25 Abs1GOG §63GOG §75GOG §78GOG §78 Abs4VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 78 Abs. 4 GOG kommt die Zuständigkeit für die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Inhalte in einer Aufsichtsbeschwerde dem "Vorsteher des Gerichtes" - womit ausgehend von der Diktion des GOG (vgl. § 75 GOG) gegebenenfalls auch die Präsidenten der Gerichtshö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2020

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