Entscheidungen zu § 6 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/22 95/11/0181

Der damals Dienst als Zeitsoldat leistende Beschwerdeführer meldete sich am 7. Juli 1993 freiwillig zur Leistung eines Wehrdienstes als Zeitsoldat in der Dauer von 24 Monaten. Diese Meldung wurde mit Bescheid des Militärkommandos Oberösterreich vom 17. September 1993 angenommen. Der Verpflichtungszeitraum für diesen Wehrdienst begann mit 1. Oktober 1993. Mit Bescheid des Militärkommandos Oberösterreich vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer in Stattgebung des von ihm geste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1996

RS Vwgh 1996/2/22 95/11/0181

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §6 Abs6;HGG 1992 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1 Stammrechtssatz Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/22 95/11/0128

Der damals Dienst als Zeitsoldat leistende Beschwerdeführer meldete sich am 11. April 1991 freiwillig zur Leistung eines Wehrdienstes als Zeitsoldat in der Dauer von 12 Jahren. Diese Meldung wurde mit Bescheid des Militärkommandos Steiermark vom 29. April 1991 angenommen. Der Verpflichtungszeitraum für diesen Wehrdienst begann mit 1. Juni 1992. Ab diesem Zeitpunkt bezog der Beschwerdeführer die ihm aufgrund der eingegangenen Verpflichtung zustehenden erhöhten Bezüge (Monatsprämie und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.1995

RS Vwgh 1995/9/22 95/11/0128

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §6 Abs6;HGG 1992 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1 (Es ist daher unerheblich, daß der Verpflichtungszeitraum, für den ein Erstattungsbetrag gem § 6 Abs 6 HGG 1992 vorgeschrieben wird, unmittelbar an einen vorangehenden mehrjährigen Verpflichtungszeitraum als Zeitsoldat anschließt). Stammrechtssatz Durch die Annahme einer weiteren Verpflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/27 95/11/0180

Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (deren Behandlung dieser mit Beschluß vom 28. Februar 1995, B 2847/94, abgelehnt und die er dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat), der an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde und den angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat sich am 31. Juli 1991 zur Leistung eines Wehrdienstes als Zeitsoldat in der Dauer von 36 Monaten freiwillig gemeldet. Diese Meldung wurde mit Besche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1995

RS Vwgh 1995/6/27 95/11/0180

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §6 Abs6;HGG 1992 §6;
Rechtssatz: Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110180.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1995

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