Entscheidungen zu § 31 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2015/2/9 2013/11/0096

Nach der Aktenlage (S. 9) wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid vom 6. September 2012 einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des Zivildienstes mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 zugewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß (u.a.) § 34 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) iVm dem 5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend führte die belangte B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.02.2015

RS Vwgh 2015/2/9 2013/11/0096

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 2001 §23;HGG 2001 §31;ZDG 1986 §34;
Rechtssatz: Der Zweck der Wohnkostenbeihilfe liegt darin, dem Präsenzdienst(Zivildienst-)leistenden die Beibehaltung seiner Wohnung während der Dauer des Dienstes zu sichern, ihn also davor zu bewahren, dass er seiner Wohnung deshalb verlustig geht, weil er mangels eines Einkommens während der Leistung des betreffenden Dienstes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.2015

RS Vwgh 2015/2/9 2013/11/0096

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 2001 §23;HGG 2001 §31;ZDG 1986 §34;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe nach § 31 HGG 2001 ist, dass dem Zivildienstpflichtigen, der bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zuweisungsbescheides (§ 34 Abs. 2 Z 3 ZDG 1986 iVm § 31 Abs. 1 Z 1 HGG 2001) in seiner Wohnung gegen Entgelt gewohnt hat, für die Beibehaltung einer eigenen W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.02.2015

TE Vwgh Erkenntnis 2007/3/27 2005/11/0199

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. Jänner 2005, bei der Erstbehörde eingelangt am 24. Jänner 2005, auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31, idF BGBl. I Nr. 103/2002, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die rechtswirksame Zustellung des Einberufungsbefehles zum Einrückungstermin 24. März ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2007

RS Vwgh 2007/3/27 2005/11/0199

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0242 E 18. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenen Wohnung" im Sinne des HGG 2001 können nur solche Räumlichkeiten angesehen werden, die der Wehrpflichtige auf Grund eines ihm zustehenden (dinglichen oder schuldrechtlichen) Rechtes benützen kann. Steht dieses Recht zur Benützung einer Wohnung einer anderen Person a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/24 2002/11/0072

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. November 2001 auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe während der Leistung des Zivildienstes gemäß § 34 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, Mieterin der Wohnung, für die der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe begehre, sei B.K., die Mutter seiner Freundin. Diese habe ihrer Tochter gegen Entrichtung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2002/11/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §863 Abs1;HGG 2001 §31;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf rechtsgeschäftlichen Willen ist ein strenger Maßstab anzulegen. (Hier: Verfahren betreffend Wohnkostenbeihilfe iSd § 31 HGG 2001. In der Entgegennahme der Zahlungen durch die Mieterin der Wohnung, die nach ihren zeugenschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2002/11/0072

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0242 E 18. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenen Wohnung" im Sinne des HGG 2001 können nur solche Räumlichkeiten angesehen werden, die der Wehrpflichtige auf Grund eines ihm zustehenden (dinglichen oder schuldrechtlichen) Rechtes benützen kann. Steht dieses Recht zur Benützung einer Wohnung einer anderen Person a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/18 2002/11/0242

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. März 2002 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 Heeresgebührengesetz 2001 - HGG 2001 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Einberufungsbefehl vom 15. Februar 2002 mit Wirkung vom 6. Mai 2002 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen worden. Mit Eingabe vom 20. März 2002 habe er einen Antrag auf ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.2003

RS Vwgh 2003/3/18 2002/11/0242

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §31;
Rechtssatz: Unter einer "eigenen Wohnung" im Sinne des HGG 2001 können nur solche Räumlichkeiten angesehen werden, die der Wehrpflichtige auf Grund eines ihm zustehenden (dinglichen oder schuldrechtlichen) Rechtes benützen kann. Steht dieses Recht zur Benützung einer Wohnung einer anderen Person als dem Wehrpflichtigen zu, liegt keine "eigene Wohnung" des Wehrpflicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/21 99/11/0363

Der Beschwerdeführer stellte mit Schriftsatz vom 4. Feber 1999 den Antrag, ihm die Kosten für die Anstellung von Ersatzarbeitskräften in der Höhe von S 21.977,28 pro Monat, zusammengesetzt aus S 18.720,-- Personalkosten und S 3.257,28 an Beiträgen an die Wiener Gebietskrankenkasse, für die Monate Oktober 1998 bis einschließlich Mai 1999, dem voraussichtlichen Ende seines Grundwehrdienstes, zu ersetzen. Mit Bescheid des Heeresgebührenamtes vom 26. Feber 1999 wurde dieser Antrag de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2000

RS Vwgh 2000/11/21 99/11/0363

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §26 Abs1;HGG 1992 §31;HGG 1992 §39 Abs1;WehrG 1990 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In seinem Antrag brachte der Wehrpflichtige vor, er sei seit Juli 1997 persönlich haftender Gesellschafter eines näher bezeichneten Unternehmens und habe, um seiner Harmonisierungspflicht zur Ableistung des Wehrdienstes nachzukommen, für die Dauer seines Präsenzdienstes (2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2000

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