Entscheidungen zu § 29 Abs. 4 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §6;HGG 1956 §27 Abs1;HGG 1956 §29 Abs4;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 29 Abs 4 HeeresgebührenG gebührt nur die Pauschalentschädigung nach § 27 Abs 1 und ist es daher ohne Belang, ob und in welcher Höhe allenfalls ein diese übersteigender Verdienstentgang eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1988

RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0084

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1956 §29 Abs4;
Rechtssatz: § 29 Abs 4 HeeresgebührenG erfasst auch Fälle, in denen eine selbstständige Erwerbstätigkeit nur während eines Teiles des betreffenden Jahres ausgeübt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110084.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1988

RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0084

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1956 §29 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Normen, ist im Zweifel jener Auslegung der Vorzug zu geben, die eine Regelungslücke vermeidet. Dem Gesetzgeber kann mämlich nicht unterstellt werden, eine unvollständige Regelung gewollt zu haben. Schlagworte Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1988

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