Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen und beantragte am 26.01.2018 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gemäß Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001). Der Einberufungsbefehl wurde dem BF am 23.01.2018 zugestellt. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid erkannte die belangte Behörde dem BF beginnend mit 02.05.2018 Familienunterhalt in der Höhe von EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 23.01.2018 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit am 02.05.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte der Beschwerdeführer u.a. Familienunterhalt für seine nicht erwerbstätige Ehefrau XXXX und Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit am 02.05.2018 bei der belangten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.09.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Zeitraum vom XXXX bis zum XXXX dem Rettungs-, Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Niederösterreich zugewiesen. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstservice... mehr lesen...